Fitnessstudiovertrag, Laufzeiten und Kündigung

Fitnessstudiovertrag, Laufzeiten und Kündigung

Vertragslaufzeit, außerordentliche Kündigung und Ausfallzeiten

Wie bei allen Verträgen gilt es auch bei Abschluss einer Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio, das ‚Kleingedruckte’ zu beachten. Gerade in Bezug auf die Laufzeit des Vertrages sollte man vorab überlegen, wie konsequent man seine Mitgliedschaft nutzen wird. So zahlt man bei Verträgen, die über einen Zeitraum von 12 Monaten laufen, i.d.R. einen deutlich geringeren Beitrag als bei Verträgen mit einer drei- oder sechsmonatigen Laufzeit.

Als Gründe für eine vorzeitige Vertragskündigung gelten dauerhafte Erkrankungen sowie eine Schwangerschaft oder ein Wohnortwechsel. Hierbei handelt es sich um gesetzliche Regelungen, sodass sie nicht in den Vertragsbestimmungen explizit erwähnt sein müssen. Für den Fall, dass man krankheitsbedingt oder durch einen längeren Auslandsaufenthalt eine Trainingspause einlegen muss, sollte man sich im betreffenden Studio nach sogenannten ‚Zeitgutschriften’ erkundigen. Hierbei verlängert sich die Mitgliedschaft um die jeweils ungenutzte Zeit, in der man verhindert ist bzw. aus erwähnten Gründen nicht trainieren kann.

Kommunikation ist bei einer Kündigung das wichtigste. Bei eventuellen Unklarheiten empfehlen wir grundsätzlich, das Gespräch zu suchen. In Einzelfällen können Sie ggfs. mit dem jeweiligen Studioleiter eine Sonderregelung vereinbaren oder Sie finden einen kulanten Weg, der für beide Parteien akzeptabel ist.

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